Die größten Fragen und Irrtümer im Arbeitsschutz

Sie haben schon so viel gehört... 

Sie haben so viele Fragen... 

 

 

Die drängensten versuchen wir hier kurz zu beleuchten. 

 

Hier versuchen wir regelmäßig über entsprechende Fehlinformationen und Fragen aus dem Arbeitsschutzalltag aufzuklären. 


Damit Sie wissen warum Arbeitsschutz so wichtig ist!

Unterschied Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragter

Leider kursiert der große Irrtum, dass die beiden Begriffe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA oder FASI, manchmal auch Sicherheitsfachkraft) gleichbedeutend mit dem Begriff Sicherheitsbeauftragter ist. 

 

Das ist ein Irrtum. 

Die Bezeichnungen sind für den Laien durchaus irreführend und möglicherweise nicht besonders glücklich gewählt. Daher ist es wichtig, dass ein Unternehmer sie sicher unterscheiden kann. 

 

Der Sicherheitsbeauftragte in einem Unternehmen ist derjenige, der sicherstellen soll, dass alle Mitarbeiter die Arbeitsschutzkonzepte umsetzen. Man könnte ihn auch als Ersthelfer im Arbeitsschutz bezeichnen oder den Motivator für den Arbeitsschutz. Ein durchaus treffender Vergleich wäre auch Klassensprecher oder Sprachrohr der Belegschaft zum Thema Arbeitsschutz sowohl für den Unternehmer, als auch für die Mitarbeiter. Seine Ausbildung ist sehr kurz und dauert nur wenige Tage. Eben genau wie ein Erste-Hilfe-Kurs nur sehr kurz ist. Somit wird schnell klar, dass dieser Mitarbeiter nicht die Verantwortung für den gesamten Arbeitsschutz tragen kann und auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht ersetzt. Sie ist eine der Positionen, die ein Unternehmer verpflichtend schaffen muss. Welche Betriebsbeauftragte ein Unternehmer braucht hängt vor allem von der Unternehmensgröße und der Gefährdung ab. 

 

 

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist im Gegensatz hierzu eine geschützte Berufsbezeichnung und ein teilweise über Jahre hinweg dauernder Bildungsweg. Häufig wird er von Ingenieuren bestritten, was jedoch nicht zwingend ist. Die Ausbildung umfasst mehrere Prüfungsebenen und ist durch die Behörden insofern reglementiert, als das Ausbildungsstellen ein strenges Ausbildungskonzept einhalten müssen, dass entsprechend einer Anerkennung bedarf. 

 

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist der Unternehmer verpflichtet die Beratung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit in Anspruch zu nehmen. Hierbei ist es gleich, ob er diese fest anstellt, oder die Beratungsleistung extern zukauft. In jedem Fall ist auch hier die Einsatzzeit abhängig von Betriebsgröße und Gefahrenpotential. Eine Rücksprache mit der BG hilft oft weiter, falls man sich unsicher ist, ob die Einsatzzeit ausreicht. Seine Aufgaben sind sehr zahlreich und sprengen den Rahmen dieses kurzen Abstraktes. Sicher ist, dass das Konzept mit Ihnen als Unternehmer statt findet. Diese Beratung ist für Sie immens wichtig. 

 

Das Zusammenspiel der Betriebsbeauftragten, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, des Betriebsarztes und möglicherweise weitere Berater mit dem Unternehmer ist die Grundlage für ein funktionierendes Arbeitsschutzkonzept. Vor allem der Unternehmer wird immer die Hauptverantwortung tragen und immer das größte Vorbild sein. Bedenken Sie folgendes Beispiel: Sie verlangen von Ihren Mitarbeitern Sicherheitsschuhe zu tragen, kommen aber "mit Turnschuhen in den Gefahrenbereich..." Sie kennen das von "Eltern, die ohne Fahrradhelm unterwegs sind, allerdings von ihrem Kind verlangen einen Fahrradhelm zu tragen." Das unerschüttlerliche Selbstverständnis eines funktionierenden Konzeptes zum Thema Sicherheit ist so natürlich schwer, bis gar nicht vermittelbar. 

 

Kurz: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ersetzt nicht den Sicherheitsbeauftragten und umgekehrt. Ebensowenig enthaftet die Beauftragung der genannten Personen den Unternehmer oder entbindet ihn von seinen Pflichten. Alle Prozesse und jeder Euro, der in einem Unternehmen verdient wird, findet unter dem Aspekt einer möglichst sicheren Arbeitsumgebung statt. Denken Sie daran: "Das Flugzeug hebt erst nach einem Check ab!" Und Sie wissen selbst, wie froh Sie darüber sind. 

 

Warum das alles? Brauche ich das alles? Was passiert, wenn ich da nicht mitmache? 

 

Im Falle eines Arbeitsunfalles prüft der Staat, wer diesen zu verschulden hat. Natürlich ist es im Sinne des Unternehmers und der Mitarbeiter Unfälle möglichst zu vermeiden. Sollte es doch einmal zu einem Unfall gekommen sein, so liegt es im Interesse der Beteiligten, ein Verschulden möglichst auszuschließen. Eine vollständige Enthaftung, wie sie oft suggeriert wird ist im Vorfeld natürlich nicht möglich. Sie können aber vieles tun um später darzulegen, dass Sie alles getan haben, um diesen Unfall zu verhindern. Hierbei hilft vor allem (beispielhaft ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Die Einhaltung der Einsatzzeiten, die Einhaltung der Vorgaben und Regeln und deren Umsetzung, die Erstellung von Konzepten und Gefährdungsbeurteilungen (sowohl physisch als auch psychisch und darüber hinaus weitere), die Beauftragung entsprechender Personen, wie Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragter, Brandschutzbeauftragter, Betriebsarzt und viele mehr, regelmäßige Schulungen, Arbeitsmedizinische Untersuchungen, regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter und nicht zu vergessen: Die regelmäßige Kontrolle der Einhaltung all dieser Konzepte und die vollständige Dokumentation. 

 

Es wird sowohl von Versicherungen, als auch vom Statt geprüft, ob ein Unfall hätte vermieden werden können oder ob jemand fahrlässig, vorsätzlich oder irgendwo dazwischen gehandelt hat. Das Ziel muss sein am ende sagen zu können: "Das hätte wirklich jedem passieren können - trotz aller Vorsicht"

 

Das ist alles zu viel, zu kompliziert und kostet nur Geld? 

 

Die Vergangenheit lehrt an vielen teils erschreckenden Beispielen, dass ein fahrlässiges oder gar vorsätzliches Handeln beim Thema Arbeitsschutz nicht nur schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, sondern auch im Rahmen der Haftung dazu führen kann, dass ganze Unternehmen finanziell ruiniert sind. 

 

Schwarz malen ist nicht Ihr Ding? 


Das ist ok. Dann stellen Sie sich einfach eines vor: Ein Mitarbeiter, der gerne an einen sicheren Arbeitsplatz kommt, weil er merkt, dass sein Arbeitgeber die Lebenszeit, die er für das Unternehmen einsetzt, schätzt. Wenn ein Arbeitgeber möchte, dass der Arbeitnehmer sich wohlfühlt, kommt dieser motivierter, leistungsbereiter und bleibt wahrscheinlich dauerhafter im Unternehmen. 

 

Was denkt der Mitarbeiter?

 

Das ist von Fall zu Fall verschieden. Aber eines ist wahrscheinlich: Die meisten Mitarbeiter verlassen sich auf Ihren Arbeitgeber. Ihre Mitarbeiter vertrauen auf sie! 

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