Aufgrund der schwierigen Implementierung und komplexen Umsetzung von Zeitarbeit, hat sich die DGUV entschlossen Ihre Regeln für Personaldienstleister zu überarbeiten. Daher existiert seit Januar 2017 die DGUV Regel 115-801, in dem die Anforderungen an Zeitarbeitsunternehmen (Personaldienstleister) und deren Einsatzbetrieb näher beschrieben werden.
Die Regel hilft bei der besseren und klareren Umsetzung nicht nur für den Verleiher, sondern auch für den Entleiher. Die Große Frage die sich immer stellt: "Wer ist für den Arbeitsschutz eines Leiharbeitnehmers verantwortlich" ist zentrales Thema.