Wir kennen Ihre hohen Anforderungen und wissen wie hart Ihre Branche ist. Sie brauchen daher jemanden der Ihnen unter die Arme greift, statt Sie Ihnen noch weitere Vorgaben zu machen.
Wir erstellen und bearbeiten mit Ihnen:
Und das ganze mit Sachverstand und Empathie!
Ihr Betreuer ist aus Ihrer Branche und weiß genau, welche Besonderheiten Ihr Betätitungsfeld mit sich bringt.
Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit ist aus der Branche der Personaldienstleister und weiß genau, welche Besonderheiten Ihr Betätitungsfeld mit sich bringt. Hierbei sind die Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ebenso von Bedeutung, wie der Umgang mit Ihrem Kunden. Die hohe Kunst ist es ein Selbstverständnis zwischen Entleiher und Verleiher zu schaffen, dass Arbeitsschutz gemeinsam nicht nur im Rahmen der BG-Vorschriften durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt sicherzustellen ist, sondern dass es das oberste Ziel sein muss sichere Arbeitsbedinungen zu schaffen und motivierte Mitarbeiter zu beschäftigen. Wir schicken Ihnen keine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die branchenfremd ist, sondern die neben der Qualifikation Fachkraft für Arbeitssicherheit ebenso über Berufserfahrung in der Arbeitnehmerüberlassung und Personaldienstleistung verfügt. Gibts nicht? Doch, bei uns ist das selbstverständlich!
Anrufen?: Soforthilfe Hotline: 0151/58739340 werktags 8.00-17.00